Neue Regeln bei der Gesamtstrafenbildung bei Nichtbewährung
Das Bundesgericht ändert seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB. Es geht dabei um die Frage, wie die Gesamtstrafe bei Nichtbewährung zwischen der neuen und der rechtskräftigen aber zu widerrufenden Strafe gebildet werden soll.
A. werden Nötigungen, Drohungen, Ehrverletzungen und Tätlichkeiten gegenüber seiner Ex-Partnerin und deren neuem Partner vorgeworfen. Er sitzt seit Mitte November 2018 wegen Ausführungsgefahr in Untersuchungshaft.
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, welche Gespräche zu den Akten zu nehmen sind und welche nicht. Ferner äussert es sich zu den Formalien, welche bei übersetzten Abhörprotokollen eingehalten werden müssen.
Im Mai 2016 erschienen mehrere Medienartikel über einen Geschäftsmann und Angehörigen des Sikhismus. Diese reichte gegen die Journalisten Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Journalisten in der Folge ein. Das Bundesgericht schützt nun diesen Entscheid.
Das Berner Obergericht muss sich nun zum dritten Mal mit einer Verkehrsregelverletzung befassen. Es wird an der Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nun wohl definitiv nicht mehr festhalten können.
Fraglich war im vorliegenden Fall, ob für die Berechnung der Fristen bei der stationären Massnahme auf den vorzeitigen Massnahmenvollzug oder auf das Sachurteil abgestellt wird.
Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Videoaufnahme der Polizei prozessual zu würdigen sind, bei welchen weder eine Anordnung der Polizei, noch ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vorliegt.
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, inwiefern die Strafbehörden von sich aus anderen nationalen Zivil- und Verwaltungsbehörden Informationen mitteilen dürfen.
Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) an. Der WSA zwecks DNA-Analyse diente unstreitig nicht dazu, den Beschuldigten jener Straftat zu überführen, derer er im jetzigen Strafverfahren beschuldigt wird. Vielmehr sollen damit andere – bereits begangene oder künftige – Straftaten geklärt werden. Vor Bundesgericht strittig war die Verhältnismässigkeit.
Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte X. wegen versuchten Betruges und Irreführung der Rechtspflege aufgrund eines fingierten Auffahrunfalles. Die Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht korrekt.