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Unfaires Verfahren im Kanton Basel-Landschaft

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Bundesgericht bestätigt Urteil des Kantonsgerichts

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht kann das Vorgehen des Kantonsgerichts zwar nicht vollständig nachvollziehen, jedoch hält der angefochtene Entscheid vor dem Willkürverbot stand. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird daher abgewiesen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt.
iusNet STR-STPR 14.08.2018