Der Bundesrat will die Praxistauglichkeit des Strafprozessrechts verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet. Weil sich die Strafprozessordnung im Wesentlichen bewährt hat, beschränkt sich die Revision auf punktuelle Änderungen.