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Anklagegrundsatz

Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Der Anklagegrundsatz soll einzig eine wirksame Verteidigung gewährleisten. Diese wird dann angenommen, wenn eine umfassende Äusserung zum konkreten Vorwurf möglich ist. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass die Polizei bei der Sachverhaltsaufnahme informelle Gespräche mit den Beteiligten führen kann und nicht gegen Art. 158 StPO verstösst, wenn die Rechtsbelehrung erst vor der darauffolgenden ersten formellen Einvernahme erfolgt. Zuletzt wiederholt das Bundesgericht die Voraussetzungen der Willkürrüge.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.01.2022

Der Einfluss des Anklageprinzips auf die Höhe der Ersatzforderung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht nimmt eine Verletzung des Anklageprinzips an, bei einer Anklageschrift, die einer beschuldigten Person in zeitlicher, örtlicher und sachlicher Hinsicht unpräzise vorwirft, was er konkret wann und wo getan haben soll. Da der Beschwerdeführer somit in einigen Punkten freizusprechen ist, muss die Vorinstanz ebenfalls über die Angemessenheit der ausgesprochenen Ersatzforderung befinden, aus der in jedem Fall aber hervorgehen soll, dass sich Verbrechen nicht lohnen dürfen.
iusNet-StrafR-StrafPR 30.07.2021

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Jurisprudence
Strafprozessrecht

6B_114/2019 und 6B_169/2019

Das Bundesgericht sieht keine Verletzung des Anklageprinzips. Die Forderung des Bundesstrafgericht ist überspitzt formalistisch, wenn verlangt werde, es hätte im Sinne eines "copy and paste" bloss Teile der Anklageschrift betreffend die beiden anderen Beschuldigten eingefügt werden müssen.
iusNet StrafR-StrafPR 21.03.2020

Justiz-Wirrungen im Kanton Basel-Landschaft

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht erkannte eine Verletzung des Anklagegrundsatz, da die Vorinstanz offenbar auf eine Anklageergänzung abstellte, welche sich gar nicht in den Akten befand. Die Staatsanwältin verhielt sich ferner derart ungeschickt, dass das Bundesgericht von Amtes wegen ihre Befangenheit feststellte.
iusNet STR-STPR 23.09.2018