Die Staatsanwaltschaft des Kanton Waadt erliess einen Strafbefehl gegen eine Person deren Identität nicht bekannt war, indem sie die Unbekannte mit einem Aliasnamen und einer Personenbeschreibung aufführte. Der Anwalt nutzte die gleichen Angaben in seiner Anwaltsvollmacht. Es stellt sich die Frage ob diese Angaben den rechtlichen Anforderungen genügen können.