Das Bedrohungsmanagement der Kantone soll frühzeitig Gefährder identifizieren und drohende Straftaten verhindern. Bei der Risikoanalyse kommen auch Algorithmen zum Einsatz. Der Beitrag diskutiert die Rolle und die Rechtsgrundlagen dieses Technikeinsatzes. Aus rechtsstaatlicher Sicht wird dabei klarerweise Handlungsbedarf ersichtlich.