Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine Staatsanwältin ein Strafverfahren führen kann, in dem mutmasslich gegen sie selbst begangene Delikte untersucht werden.
Der Entscheid setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, ob ein Anschein der Befangenheit bei einer Richterin vorliegt, die zuerst als Sachrichterin und nach erfolgter Verurteilung als Haftrichterin amtet.
Das Bundesgericht hat den Ausstand eines Richters des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland bestätigt, denn der Laienrichter unterhielt eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zum Hauptangeklagten. Darum muss der Prozess zur Immobilienpleite Bad Rans wiederholt werden.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft bei einem möglichen Strafverfahren gegen einen Regierungsrat befangen sei. Dies auf Antrag der Staatsanwaltschaft selbst.