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Begründungspflicht

Die Begründungspflicht der Beschwerde in Strafsachen

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass sich die Beschwerde in Strafsachen mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheides der Vorinstanz auseinandersetzen muss. Der angefochtene Entscheid wird einzig auf die richtige Rechtsanwendung überprüft, was vom Beschwerdeführer konkret gerügt werden müsse.
iusNet StrafR-StrafPR 27.06.2022