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in dubio pro reo

Die Willkürrüge beim Indizienbeweis

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Liegen einzig Indizien vor, die auf die Täterschaft schliessen lassen, so kann dies nur im Rahmen der Willkürrüge vor dem Bundesgericht überprüft werden. Einerseits muss dabei die ursprüngliche Indizienkette, auf die sich das Urteil stützt willkürlich erfolgt sein und andererseits müssen die möglichen Entlastungsindizien in willkürlicher Art und Weise nicht beachtet worden sein oder die daraus gezogenen Schlüsse müssen willkürlich und damit offensichtlich unhaltbar erscheinen.
iusNet StrafR-StrafPR 09.11.2022

Eine Radarkontrolle als Grundrechtsverletzung?

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit den Grundlagen der Radarkontrolle auseinander und hält klar fest, dass diese keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Weiter hält es die Voraussetzungen fest, die bei der Anfechtung von Schuldsprüchen lediglich aufgrund von Übertretungen eingehalten werden sollen.
iusNet StrafR-StrafPR 10.06.2022

Die allgemeine Glaubwürdigkeit von Zeugen auf dem Prüfstand

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Der Grundsatz „in dubio pro reo“ und die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung können beide im Verfahren vor Bundesgericht nur unter dem Gesichtspunkt der Willkür gerügt werden. Die Beweiswürdigung muss dabei schlechterdings unhaltbar sein, es wurde von Tatsachen ausgegangen, die in klarem Widerspruch mit der tatsächlichen Situation stehen oder die auf einem offenkundigen Fehler beruhen. Bei der Würdigung von Zeugenaussagen kann die allgemeine Glaubwürdigkeit von Zeugen im Strafverfahren nur überprüft werden, wenn sich Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit der Zeugen auf die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage auswirken.
iusNet-StrafR-StrafPR 28.09.2021

Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Im Rahmen eines Verfahrens betreffend grober Verletzung der Verkehrsregeln hält das Bundesgericht fest, dass dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht die gleiche Bedeutung wie dem Willkürverbot zukommt. Zudem führt das Bundesgericht aus, wie lange ein zu nahes Auffahren ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt und den Tatbestand der groben Verletzung der Verkehrsregeln erfüllt.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.06.2021

Die Fernwirkung des Beweisverwertungsverbotes und die Voraussetzungen eines Sachverhaltsirrtumes

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass es keine Gehörsverletzung und keine Verletzung der Fernwirkung des Beweisverwertungsverbotes darstellt, wenn sich ein Gericht einzig mit dem Aussageverhalten von Mitbeschuldigten auseinandersetzt und nicht mit den spekulativen Behauptungen der beschuldigten Person. Weiter präzisiert das Bundesgericht den Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 StGB. Dieser kann nur vorliegen, wenn sich die beschuldigte Person tatsächlich konkrete Vorstellungen des Sachverhaltes machte, nicht aber wenn sie sich keine Gedanken dazu macht.
iusNet-StrafR-StrafPR 20.11.2020