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Falschbeurkundung

Zur Glaubwürdigkeit von einseitigen Erklärungen

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Einzelne Straftaten
Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.
iusNet STR-STPR 10.08.2018