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funktionale Zuständigkeit

Funktionale Zuständigkeit der entscheidenden Behörde

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Obergericht des Kantons Aargau hatte am 06. März 2018 ein Urteil der Vorinstanz zur Neubeurteilung nach zu ergänzender Anklage an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Vorinstanz liess das Verfahren darauf ruhen und lud weder gemäss der Aufforderung der Zweitinstanz die Staatsanwaltschaft zu einer Anklageergänzung ein, noch erfolgte ein (erneutes) erstinstanzliches Urteil. Der Verfahrensleiter des Obergerichts hat darauf mit Verfügung vom 12. März 2019 den Rückweisungsbeschluss vom 6. März 2018 als hinfällig erklärt und das Verfahren wieder an Obergericht gezogen und ein Urteil gefällt. Dagegen wurde Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.
iusNet STR-STPR 11.06.2020