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Geldwäscherei

Klärende Rechtsprechung zum begründeten Verdacht

Éclairages
Verwaltungsstrafrecht

Urteil des Bundesgerichts 6B_786/2020 vom 11. Januar 2021

Der Begriff des begründeten Verdachts im GwG ist zentral für das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung. Von ihm hängt ab, wann eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erfolgen muss und dementsprechend wann eine unterlassene Meldung zu Straffolgen führen kann. Das Bundesgericht hat hierzu kürzlich einen klärenden und zur Publikation vorgesehenen Entscheid veröffentlicht. Der Entscheid behandelt neben Verjährungsfragen vor allem die Entwicklung in der Auslegung des begründeten Verdachts und schützt das aktuell weite Verständnis dieses Begriffs.
Martin Kern
iusNet STR-STPR 30.03.2021

Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Die Investition von deliktisch erlangten Vermögenswerten in Gebrauchswerte erfüllt als solche den Tatbestand der Geldwäscherei nicht. Ebenso liegt Geldwäscherei bei einer Auslandsüberweisung nur dann vor, wenn die Transaktion geeignet ist, die Einziehung im Ausland zu vereiteln
iusNet STR-STPR 12.09.2018