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Genozid

Leugnung des Genozids von Srebrenica ist nicht strafbar

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Mannes gegen seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung durch das Appellationsgericht des Kantons Tessin gut. Der Betroffene hatte 2012 in Artikeln den Genozid von 1995 an bosnischen Muslimen in Srebrenica geleugnet. In Anbetracht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Verurteilung aufgrund der konkreten Umstände sein Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat
iusNet STR-STPR 03.01.2019