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Internationale Rechtshilfe

Abgekürztes Verfahren und Herausgabe von Beweismitteln nach IRSG

Jurisprudence
Amtshilfe und Rechtshilfe

RR.2018.75, zur Publikation vorgeschlagen

Unverwertbare Beweise dürfen nicht rechtshilfeweise herausgegeben werden. Solange das abgekürzte Verfahren in der Schweiz noch nicht abgeschlossen ist, kann nicht gesagt werden, ob im Hinblick auf dieses produzierte Beweismittel schlussendlich verwertbar sind oder nicht. Daher muss zuerst die Rechtskraft des abgekürzten Verfahrens abgewartet werden, bevor über eine Herausgabe entschieden werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 12.03.2019

Bundesstrafgericht verletzt (erneut) die Begründungspflicht

Jurisprudence
Amtshilfe und Rechtshilfe

BGE 145 IV 99 | 1C_393/2018 und 1C_397/2018

Der angefochtene Entscheid des Bundesstrafgerichts verletzt den grundrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör (bzw. auf eine ausreichende nachvollziehbare Urteilsbegründung) sowie den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Vorinstanz hat unter anderem ihren Begründungsstandpunkt abrupt geändert hat, ohne der Beschwerdeführerin zuvor wenigstens Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äussern.
iusNet STR-STPR 04.01.2019