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Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von 12 Personen vom Vorwurf der Unterstützung und/oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten für die tamilische Organisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE). Es weist die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts in den Hauptpunkten ab.