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Lex mitior

Welches Recht ist anwendbar?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

BGE 145 IV 137 | 6B_23/2018

Das Bundesgericht klärte zwei offene Fragen: Tritt zwischen der Ausfällung des vorinstanzlichen Urteils und der Einreichung der Beschwerde ans Bundesgericht ein neues Gesetz in Kraft, so bleibt das alte Recht massgeblich. Die 5-Jahresfrist gemäss Art. 42 Abs. 2 StGB wird vom (allfälligen) zweitinstanzlichen Urteil berechnet.
iusNet StrafR-StrafPR 09.04.2019