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Nachschusspflicht

Nachschusspflicht und Misswirtschaft

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Vorliegend kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Beschuldigte keine Misswirtschaft begangen habe, indem er keine Neuliberierung vorgenommen habe. Bei einer Aktiengesellschaft bestehe keine Nachschusspflicht und damit auch keine Pflicht zur erneuten Liberierung bereits liberierter Aktien.
iusNet STR-STPR 20.08.2018