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Non-Refoulement-Gebot

Der persönliche Härtefall bei der Anordnung einer Landesverweisung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Die betroffene Person trifft eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, der einer Landesverweisung entgegensteht. Dabei liegt keine gänzliche Beweislastumkehr vor. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass nach Anordnung einer Landesverweisung die Vollzugsbehörden prüfen müssen, ob das Non-Refoulement-Gebot oder weitere Hindernisse vorliegen, die den Vollzug der Landesverweisung verunmöglichen. Dabei können Punkte berücksichtigt werden, die keinen Eingang ins Sachurteil gefunden haben.
iusNet-StrafR-StrafPR 08.11.2021