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Rückversetzung

Der stillschweigende Verzicht auf eine Konfrontation

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung in Bezug auf einen stillschweigenden Verzicht auf Ausübung des konventionsrechtlich geschützten Konfrontationsanspruchs. Weiter setzt es sich mit den Voraussetzungen der Rückversetzung in den Strafvollzug auseinander.
iusNet-StrafR-StrafPR 23.01.2023