Bei einem Überholmanöver während eines (Amateur-) Radrennens kam zu einem (Massen-) Sturz mit Todes- und Verletzungsfolgen. Nachdem der überholende Fahrer von der ersten Instanz schuldig gesprochen wurde, sprach ihn das Obergericht mangels kausalem Fehlverhalten frei. Das Bundesgericht stützt das Urteil des Obergerichts.