Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Revision

Revision

Was wird bei Überprüfung einer Revision als Tatfrage und was als Rechtsfrage geprüft?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Ob eine Tatsache oder ein Beweismittel revisionsrechtlich als neu gilt, stellt eine Tatfrage dar und kann im Verfahren vor Bundesgericht nur auf Willkür hin überprüft werden. Rechtsfrage ist, ob die Veränderung der tatsächlichen Grundlagen rechtlich relevant ist.
iusNet-StrafR-StrafPR 04.05.2021

Unverträglicher Widerspruch zweier Urteile

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht heisst die Laienbeschwerde von A. gut. Dass in den beiden Verfahren nicht die gleichen Tatbestände zu beurteilen waren, ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht massgebend. In subjektiver Hinsicht wird sowohl bei der Verleumdung als auch bei der falschen Anschuldigung ein Handeln wider besseres Wissen vorausgesetzt. Entgegen der Meinung der Vorinstanz handelt es sich dabei aber nicht um eine rechtliche Würdigung. Die beiden Gerichte nahmen vielmehr hinsichtlich der Frage, was die Beschwerdeführerin wusste und wollte, eine unterschiedliche Würdigung vor, was keine Rechtsfrage ist. Die beiden Urteile (Schuldspruch wegen Verleumdung und Freispruch wegen falscher Anschuldigung) stehen daher in einem unverträglichen Widerspruch im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO zueinander.
iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

Revision gegen Ausstandsentscheide im FIFA-Verfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht

1B_442/2019 und 1B_443/2019, zur Publikation vorgesehen

Die Anfechtbarkeit eines Entscheides mittels Revisionsgesuchs (Art. 410 Abs. 1 StPO) beschränkt sich nach bundesgerichtlicher Praxis auf rechtskräftige materielle Sachurteile, auch wenn dabei ein nachträglicher Ausstandsgrund geltend gemacht wird. Vorliegend wurden Beschlüsse im Vorverfahren angefochten, die einer Revision grundsätzlich nicht zugänglich sind.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020

Zur Nichtigkeit von Strafbefehlen

Jurisprudence
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 197 | 6B_517/2019

Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht. Nach dem Bundesgericht kommt der Rechtssicherheit besondere Bedeutung zu. Die Hürden für eine Revision sind ebenfalls hoch: Die Revision eines Strafbefehls kann in Betracht kommen wegen wichtiger Tatsachen oder Beweismittel, die die verurteilte Person im Zeitpunkt, als der Strafbefehl erging, nicht kannte oder die schon damals geltend zu machen für ihn unmöglich waren oder keine Veranlassung bestand.
iusNet StrafR-StrafPR 17.05.2019

Anordnung einer nachträglichen Verwahrung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Wiederaufnahme des Verfahrens

BGE 144 IV 321 | 6B_714/2018

Die nachträgliche Verwahrung gestützt auf ein neues Gutachten kann nur sehr restriktiv angeordnet werden. Es müssen Tatsachen und Beweismittel vorliegen, die im Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung bereits bestanden haben, ohne dass das Gericht davon Kenntnis haben konnte. Ein neues Gutachten, welches nur eine andere Meinung vertritt und auf eine abweichende Diagnose und Prognose schliesst, bildet keinen Revisionsgrund.
iusNet STR-STPR 30.08.2018

Revision im abgekürzten Verfahren

Jurisprudence
Wiederaufnahme des Verfahrens
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält die Revision eines Urteils, welches im abgekürzten Verfahren ergangen ist, nicht für zulässig, auch wenn es in einem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid stehen sollte. Solches ist mit der Zustimmung zum abgekürzten Verfahren hinzunehmen, zumal sich die Parteien (beschuldigte Person und Staatsanwaltschaft) einvernehmlich auf den relevanten Sachverhalt festlegen würden. Andernfalls könnte eine Rechtsmittelmöglichkeit ohne Frist geschaffen werden, so die Befürchtung des Bundesgerichts.
iusNet STR-STPR 15.08.2018