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Satire

Üble Nachrede oder Satire auf Twitter?

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch des Aargauer Obergerichts wegen übler Nachrede. X. bezeichnete einen Nationalrat als "Pädophilen". Den Einwand von X., es habe sich bei seinem Tweet um Satire gehandelt, überzeugt das Bundesgericht nicht. Nach verbreiteter Definition liege Satire vor, wenn kumulativ drei Merkmale erfüllt seien, nämlich ein aggressives, ein soziales und ein ästhetisches. Solches sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
iusNet STR-STPR 03.01.2019