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Siegelungsgründe

Die Substantiierungsobliegenheit der Betroffenen im Entsiegelungsverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Tangierte Geheimnisinteressen sind gemäss der Rechtsprechung kurz zu umschreiben und glaubhaft zu machen. Auch sind diejenigen Aufzeichnungen und Dateien zu benennen, die dem Geheimnisschutz unterliegen. Nach Ansicht des Bundesgerichtes legte der Beschwerdeführer ausreichend dar, in welchen Apps sich nicht untersuchungsrelevante Fotos, Chatverläufe und Anwaltskorrespondenz befanden. Eine weitergehende Substanziierung sei ihm ohne Datenträger nicht möglich und wurde von ihm auch nicht verlangt.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.03.2021

Bei der Beurteilung der Entsiegelung und entgegenstehender Geheimnisgründe

Éclairages
Strafprozessrecht

Involvierter macht es sich das Bundesgericht doch gar leicht

Das Bundesgericht verwehrte einem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens die Teilnahme am Entsiegelungsverfahren eines internen Untersuchungsberichtes, den eine Anwaltskanzlei für seine Arbeitgeberin erstellt und an dem er selbst im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung mitgewirkt hatte. Er habe im Entsiegelungsverfahren nicht dargetan, dass er sich trotz fehlender Inhaberschaft des gesiegelten Untersuchungsberichtes ausnahmsweise auf eigene gesetzlich geschützte Geheimnisgründe berufen könne. Damit hat es sich das Bundesgericht jedoch etwas leicht gemacht.
Andrea Taormina
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2019