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Strafuntersuchung

Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten

Législation
Strafprozessrecht
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Verordnung über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Sie konkretisiert die Umsetzung der präventiv-polizeilichen Massnahmen, die im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vorgesehen sind. In der Folge ist das PMT-Gesetz auf den 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die polizeilichen Massnahmen im Überblick umfassen die Gesprächsteilnahmepflicht, die Meldepflicht, das Kontaktverbot, das Ausreiseverbot, die Ein- und Ausgrenzung, die Eingrenzung auf eine Liegenschaft und die Ausschaffungshaft. e neuen Massnahmen müssen zudem verhältnismässig angewendet werden. Das heisst: Sie sind immer auf den Einzelfall ausgerichtet. Es gibt konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr. Sie kommen nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nichts nützen oder verletzt werden. Sie sind zeitlich befristet. Die Rechtmässigkeit kann in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.
iusNet STR-STPR 26.07.2022

Die Frage der Anwendbarkeit kantonaler Ermächtigungsvorschriften in ausserkantonalen Strafverfahren

Éclairages
Strafprozessrecht
Schutzregelungen für Beamte und Behördenmitglieder in den entsprechenden kantonalen Ermächtigungsvoraussetzungen gelten auch bei Strafverfahren, welche ausserhalb des Tätigkeitskantons durchgeführt werden sollen.
Bernhard Isenring
iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019