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Willkür

Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Der Beschwerdeführer rügte, dass er einen Schaden an seinem Fahrzeug nach einer Streifkollision nur mit Sachschaden anderthalb Stunden nachdem er diesen bemerkt hatte aber sechs Stunden nach dem Unfall, der Polizei gemeldet hatte und damit die Meldung „unverzüglich“ erbracht hatte.
iusNet StrafR-StrafPR 12.12.2022

Die Willkürrüge beim Indizienbeweis

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit der Willkürprüfung beim Indizienbeweis auseinander. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, wann einzig auf Indizien abgestellt werden kann, damit auf die Täterschaft geschlossen werden kann udn wie diese Annahme im Verfahren vor Bundesgericht angefochten werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 09.11.2022

Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen des Anklagegrundsatzes und dem Zeitpunkt der Belehrung der beschuldigten Person vor der ersten Einvernahme auseinander. Dabei geht es auf die informellen Gespräche der Polizei bei der Aufnahme des Sachverhaltes ein.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.01.2022

Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht setzt sich im Zusammenhang mit einer groben Verletzung der Verkehrsregeln mit dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ auseinander und legt deren Zusammenspiel für das Verfahren vor dem Bundesgericht fest.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.06.2021

Verurteilung eines Polizisten (vorerst) aufgehoben

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Der Beschwerdeführer kritisiert die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung als willkürlich sowie den Grundsatz "in dubio pro reo" verletzend. Die Vorinstanz stelle auf ein unzulängliches Gutachten ab. Er habe bereits im Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass das rechtsmedizinische Gutachten auf verzerrten Fotografien der Verletzungen des Angehaltenen beruhe.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020