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Willkür

Die Willkürrüge im Zusammenhang mit der vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung liegt nur dann vor, wenn die vorinstanzliche Beweiswürdigung unhaltbar ist, wenn also von Tatsachen ausgegangen wird, die im klaren Widerspruch zur tatsächlichen Situation stehen oder offenkundig fehlerhaft sind. Die Willkürrüge kann nicht gutgeheissen werden, wenn sie dazu dient, eine alternative Beweiswürdigung hervorzubringen, statt die Unhaltbarkeit des festgestellten Sachverhalts zu rügen.
iusNet STR-STPR 23.01.2024