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Zivilweg

Die Beschwerdelegitimation des Privatklägers

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Ein Privatkläger ist nur dann zur Beschwerde ans Bundesgericht legitimiert, wenn sich der Entscheid auf die Beurteilung der Zivilansprüche auswirken kann. Dies ist nicht der Fall, wenn die Zivilforderungen rechtskräftig auf den Zivilweg verwiesen worden sind.
iusNet StrafR-StrafPR 12.04.2022