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Zwangsmedikation

Die Rechtmässigkeit einer Zwangsmedikation bei einer angeordneten stationären therapeutischen Massnahme

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass nach dem kantonalen Justizvollzugsgesetz des Kantons Basel-Stadt eine Zwangsmedikation als ultima ration dann angeordnet werden darf, wenn dies ein psychiatrischer Facharzt empfiehlt, die Zwangsmedikation zur erfolgreichen Durchführung der angeordneten Massnahme unter forensisch-psychiatrischen Gesichtspunkten unumgänglich ist, ärztlich überwacht wird und das Auftreten allfälliger Nebenwirkungen als verhältnismässig eingeordnet werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 28.10.2020