Zum Begriff der «wissentlichen» Gefährdung im Besonderen Teil des StGB
Viele Straftatbestände setzen voraus, dass der Täter «wissentlich» Menschen oder fremdes Eigentum gefährdet. Was aber ist unter «wissentlich» zu verstehen? Die herrschende Ansicht glaubt, dieser Begriff sei mit direktem Vorsatz gleichzusetzen. Der Autor des vorliegenden Beitrags kommt jedoch zu einem gegenteiligen Schluss.
Art. 30 Abs. 3 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II (SR 0.103.2) verankern das Prinzip der Justizöffentlichkeit. Welche Herausforderungen stellen sich, um den daraus abgeleiteten Informationsrechten im Zeitalter der Digitalisierung gerecht zu werden?
Die Einstellung der Strafuntersuchung gegen Unternehmen nach erfolgter Wiedergutmachung
Transnational tätige Unternehmen werden gemäss Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft vom Jahre 2017 von der Wiedergutmachung und damit von der Anwendung von Art. 53 StGB ausgeschlossen. Das Bedürfnis Strafverfahren gegen Unternehmen ohne Verurteilung einstellen zu können besteht dennoch. Vorschläge für die zukünftige Handhabung zeigen unverkrampfte Wege im Umgang mit der Wiedergutmachung auf.
In den Medien und der Bevölkerung werden immer wieder Stimmen laut, die zum Schutze der Konsumenten gezielte Präventionsmassnahmen, verschärfte Strafvorschriften und härtere Sanktionen fordern. Es stellt sich dabei die Frage, ob nebst dem herrschenden Recht überhaupt ein weitergehender Regelungsbedarf besteht.