Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung
Der Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) impliziert gerade für Juristen und Anwälte ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. In diesem Zusammenhang wurden in jüngerer Zeit einige bemerkenswerte Entscheide gefällt.
Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter
Das Bundesgericht hatte sich innert kürzester Zeit erneut mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») einer (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
Les conditions à la mise en œuvre de différentes mesures de surveillance au sens du chapitre huit du CPP
Dans cet arrêt, le Tribunal pénal fédéral (ci-après: TPF) a été appelé à juger de la licéité des mesures de surveillance mises en œuvre par le Ministère public de la Confédération (ci-après: MPC).
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Kriminalisierung von Personen tibetischer Herkunft mit abgewiesenem Asylgesuch
Eine Rückkehr von Tibeter_innen mit abgewiesenem Asylgesuch nach Tibet ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine legale Ausreise aus der Schweiz ist für diese Personen objektiv regelmässig unmöglich. Es fragt sich, ob eine Strafbarkeit gemäss Art. 115 Abs. 1 Bst. b AIG dennoch gegeben sein kann.
Das Bundesgericht hatte sich mit dem tödlichen Sturz einer 13-jährigen Skischülerin zu beschäftigen, welche neben der markierten Piste kopfvoran in einen von Schnee zugedeckten Bach stürzte. Es stellte sich die Frage, ob der Skilehrer durch sein Verhalten eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hatte.
Selbstbelastungsfreiheit versus Mitwirkungspflichten
Das Strafprozessrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht sind von zwei konträren Maximen geprägt. Während die beschuldigte Person im Strafverfahren nicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet werden kann, gilt im Verwaltungsverfahren in der Regel eine Mitwirkungspflicht.
Verfahrenseinheit und Verfahrenstrennung in Wirtschaftsstrafverfahren
Die Praxis von Wirtschaftsstrafverfahren zeigt regelmässig Konstellationen, welche sich nicht über die allgemeinen Verfahrensgrundsätze zur Verfahrenseinheit und -Trennung lösen lassen. Welche Gründe und betroffenen Rechte sind hierbei ausschlaggebend? Wie können die gesetzlichen Vorgaben auch zu einer Vereinfachung genutzt werden?