Zur Sorgfaltspflicht eines Skilehrers für Kinder
Zur Sorgfaltspflicht eines Skilehrers für Kinder
Zur Sorgfaltspflicht eines Skilehrers für Kinder
In Urteil 6B_1036/2019 hatte sich das Bundesgericht mit einem tödlichen Sturz einer 13-jährigen Skischülerin zu beschäftigen, welche leicht neben der markierten Piste kopfvoran in einen von Schnee zugedeckten Bach stürzte1. Währenddem gegen den verantwortlichen Pistenchef aufgrund pflichtwidrigen Unterlassens der Beseitigung oder Sicherung des Baches bzw. des Grabens Anklage wegen fahrlässiger Tötung gemäss Art. 117 StGB erhoben wurde, wurde gegen den Skilehrer des Mädchens das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, da sein Verhalten offensichtlich straflos war. Diese Einstellungsverfügung wurde vom Bundesgericht nun bestätigt2.
Die verunglückte Skischülerin befand sich in der Gruppe «advanced», d.h. in der obersten Stufe der Skischüler-Leistungskategorie. Sie wurde vom Skilehrer vorgängig angewiesen, hinter ihm zu fahren und nur dann neben der Piste zu fahren, wenn er dies selbst auch machen würde3.
Währenddem die anderen Teilnehmer der Gruppe in der vom Skilehrer angeordneten Kolonne die Piste runterfuhren, verliess die verunglückte Skischülerin die Piste, um auf einem «Nebenwegli» zu fahren. In der Folge stürzte sie kopfvoran in einen von Schnee zugedeckten Bach, wo sie verstarb.
Zudem drifteten der Skilehrer und die verunglückte Skischülerin im Laufe der Abfahrt auch über einige hundert Meter auseinander, obwohl der Skilehrer vorher immer wieder angehalten und sich vergewissert hatte, dass die Gruppe vollständig ist...
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