Das Bundesgericht befasste sich mit der strafrechtlichen Verurteilung wegen Amtsanmassung nach Art. 287 StGB. Der Beschwerdeführer hatte sich bei einem Streit fälschlicherweise als Polizist ausgegeben, was ihm zur Last gelegt wurde. Im konkreten Fall hatte das Bundesgericht zu klären, ob die Voraussetzungen für die Straftat erfüllt sind und ob der Beschwerdeführer berechtigterweise zur Verantwortung gezogen werden konnte. Das Bundesgericht musste in diesem Zusammenhang auch die Frage klären, ob ein Rechtfertigungsgrund vorlag, als der Beschwerdeführer angab, in einer Art Notlage gehandelt zu haben, um seinen Sohn zu schützen.