Im Zuge der Revision des Lebensmittelgesetz (LMG) per 1.1.2017 und die Angleichung an das EU-Recht (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Richtlinie 2001/95/EG) wurden auch die strafrechtlichen Bestimmungen umfassend überarbeitet. Diese weisen namentlich aus prozessualer Sicht gegenüber dem Kernstrafrecht gewisse Besonderheiten auf.