Das Lebensmittelgesetz (LMG) wurde per 1.1.2017 einer Totalrevision unterzogen. Ziel der Reformen war die Angleichung an das EU-Recht, um sicherzustellen, dass die Schweiz weiterhin von Handelserleichterungen im Warenverkehr profitieren kann. Die Reform beinhaltete auch die Überarbeitung strafrechtlicher Bestimmungen.