Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Frage, wann ein Bagatellfall vorliegt und somit eine amtliche Verteidigung der beschuldigten Person als nicht notwendig erscheint.
Das Bundesgericht musste prüfen, ob auch bei kleinsten Bagatelldelikten (Parkbusse von CHF 40.00) nach Einstellung einer Strafuntersuchung eine Entschädigung für den Beizug eines Anwalts geschuldet sein kann.
Das Bundesgericht hält fest, wann im Einzelfall eine amtliche Verteidigung geboten und anzuordnen ist. Dabei wird festgehalten, wie mit den gesetzlichen Schwellenwerten zur Annahme eines Bagatellfalles umzugehen ist.