Erwin Sperisen wurde vom Genfer Kantonsgerichts 2015 wegen Mordes in zehn Fällen schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil hob das Bundesgericht 2017 auf. Im April 2018 sprach das Genfer Kantonsgericht Sperisen in Bezug auf sieben Todesfälle im Zusammenhang mit der Operation "Pavo Real" der Gehilfenschaft zu Mord schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Das Bundesgericht hatte sich mit einem weiteren Fluglotsenfall zu beschäftigen. Im vorliegenden Fall ist keine konkrete Gefährdung der Passagiere eingetreten, jedoch eine abstrakte eingetreten. Fraglich ist, ob dies für eine Verurteilung ausreicht.
Das Obergericht des Kantons Bern muss ergänzend prüfen, ob sich fünf Musiker mit einem Schmähsong über die Politikerin Natalie Rickli neben der Beschimpfung anstatt der üblen Nachrede der Verleumdung schuldig gemacht haben. Nicht zu beanstanden ist der Freispruch der Musiker vom Vorwurf der sexuellen Belästigung.
Das Bundesgericht hat einen Fall von Kreditbetrug zu beurteilen. Der Beschuldigte verlangt einen Freispruch. Weder habe sich die Bank in einem Irrtum über seine künftigen Einkommensverhältnisse befunden, noch habe er hierüber arglistig getäuscht. Auch eine relevante Vermögensgefährdung habe zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht bestanden.
Fraglich war, ob die SBB AG bei einem Verstoss gegen Art. 86 Abs. 1 Eisenbahngesetz als Geschädigte anzuerkennen sind. Nur dann wären sie zur Ergreifung von Rechtsmittel legitimiert.
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Bundesstrafgerichts: Die Richter haben einen ehemaligen Partner und Geschäftsleitungsmitglied einer grossen Prüf- und Beratungsgesellschaft des Insiderhandels für schuldig befunden. Zudem soll der Manager gegen das Revisionsaufsichtsgesetz verstossen haben.
Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von 12 Personen vom Vorwurf der Unterstützung und/oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten für die tamilische Organisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE). Es weist die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts in den Hauptpunkten ab.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine Verurteilung wegen Betrugs. Die Opfermitverantwortung der betroffenen Versandhäuser sei nicht berücksichtigt worden. Auch seine unbefugte Verwendung von "Mobility" sei kein Betrug.