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Verletzung Fabrikationsgeheimnis

Verletzung Fabrikationsgeheimnis

Jurisprudence
Einzelne Straftaten

Verletzung Fabrikationsgeheimnis

Die A. AG erstattete Strafanzeige und Strafantrag gegen ihren früheren Mitarbeiter X. Sie wirft ihm vor, er habe ihr Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse entwendet, in der Absicht, diese mittels der neu gegründeten B. Sagl und zumindest teilweise in Kooperation mit der italienischen Gesellschaft C. S.p.A. für den Nachbau von Maschinen der A. AG zu verwenden. 
Die Bundeskriminalpolizei führte in der Folge eine Hausdurchsuchung am Sitz der B. Sagl durch. Dabei wurden sechs technische Zeichnungen der A. AG sichergestellt, welche sich in einem Stapel mit Altpapier befanden. Die Bundesanwaltschaft erliess darauf einen Strafbefehl, in welchem sie X. sowohl in Bezug auf die sichergestellten Zeichnungen als auch andere Vorgänge der Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses schuldig erklärte und ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 500.- und einer Busse von CHF 3'000.- bestrafte. Nachdem X. dagegen Einsprache erhoben hatte, überwies die Bundesanwaltschaft den Strafbefehl an das Bundesstrafgericht. Das Bundesstrafgericht erklärte X. der Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses in Bezug auf drei der Zeichnungen der A. AG...

iusNet STR-STPR 27.08.2018

 

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