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Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten

Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten

Législation
Strafprozessrecht

Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten

Fast unmerklich ist nun das Bundesgesetz über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Es sieht verschiedene präventiv-polizeiliche Massnahmen vor. Die entsprechende Verordnung (VPMT) konkretisiert die Umsetzung in der Praxis. So müssen beispielsweise die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen verfügen, um die Einhaltung der verfügten Massnahmen mittels Mobilfunklokalisierung überprüfen zu können. In der VPMT werden die entsprechenden Zugriffsrechte auf Informationssysteme geregelt.

Die Polizei erhält mit dem Inkrafttreten des PMT-Gesetzes präventiv-polizeiliche Massnahmen, um frühzeitig gegen Personen vorzugehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Gegenüber terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Ausreiseverbot oder im äussersten Fall die Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest») verfügt werden.

Die Fedpol kann Massnahmen gestützt auf das PMT-Gesetz und deren Verordnung von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone, allenfalls der Gemeinden, oder des Nachrichtendiensts des...

iusNet STR-STPR 26.07.2022

 

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