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Bestechung

Eröffnung einer Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Bestechung bei Zwangsvollstreckung und Amtsmissbrauch

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass eine Strafuntersuchung in Bezug auf Bestechung bei Zwangsvollstreckung nicht eröffnet werden kann, wenn nicht ersichtlich ist, inwiefern die verdächtigte Person von Zahlungen profitiert hat oder hätte profitieren können. Dies gilt für alle Tatbestandsvarianten der Bestechung auf Zwangsvollstreckung gemäss Art. 168 StGB. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs nach Art. 312 StGB benötigt eine absichtliche Gesetzesverletzung oder eine Rechtsbeugung. Das Bundesgericht hält offen, ob der Leiter einer kantonalen mobilen Konkursequipe unter den Ausnahmekatalog von Art. 83 lit. e BGG fällt.
iusNet-StrafR-StrafPR 06.10.2020

Das vermeintliche Offizialdelikt – Gedanken zu Art. 322decies Abs. 1 Bst. a, 2. Satzteil StGB

Éclairages
Einzelne Straftaten
Der Prinzipal kann im Nachgang zu einer Vorteilsübereignung etc. entscheiden, ob diese ungebührend und somit tatbestandsmässig ist oder nicht. Auf diese Weise kann er die Ausgestaltung der Privatbestechung als Offizialdelikt unschwer aushebeln und tatsächlich zu einer Art Antragsdelikt zurückstufen.
Bernhard Isenring
iusNet StrafR-StrafPR 27.03.2019