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DNA-Profil

Grenzen der Verhältnismässigkeit von erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analysen

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass die erkennungsdienstliche Erfassung sowie die Entnahme von DNA-Proben und das Erstellen von DNA-Profilen unter bestimmten Voraussetzungen auch präventiv zulässig sind. Im zu beurteilenden Fall führte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Ehrverletzungsdelikten, was die Durchführung der erwähnten Massnahmen nicht zulässt. Zudem konnte nicht dargelegt werden, inwiefern von der Beschwerdeführerin die Begehung von Vergehen oder Verbrechen einer gewissen Schwere zu erwarten ist. Die Anordnung derart einschneidender Massnahmen erweist sich daher insgesamt als unverhältnismässig.
iusNet STR-STPR 26.06.2024

Die Erstellung eines DNA-Profils unter dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die Erstellung eines DNA-Profils, soweit sie nicht der Aufklärung von Straftaten eines hängigen Strafverfahrens dient, nur dann verhältnismässig, wenn erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die beschuldigte Person in Straftaten verwickelt sein könnte. Die präventive Erstellung des DNA-Profils ist weiter nur verhältnismässig, wenn die besonders schutzwürdige körperliche oder sexuelle Integrität von Personen oder unter Umständen auch deren Vermögen gefährdet ist. Das BGer erkennt jedoch, dass sich nicht empirisch rechtgenügend nachweisen lässt, dass der Konsum von Kinderpornografie mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zur Verübung anderer Kindesmissbrauchsdelikte führt. Zudem muss das DNA-Profil dazu geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen, was bei den vorliegenden Cyberdelikten nicht der Fall ist.
iusNet STR-STPR 26.06.2024