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Die Erstellung eines DNA-Profils unter dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Die Erstellung eines DNA-Profils unter dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die Erstellung eines DNA-Profils unter dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Aufgrund von schwerer Geldwäscherei, gewerbsmässiger Datenbeschädigung, Pornografie und weiterer Delikte führte die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung. Dem Beschwerdeführer wird insbesondere vorgeworfen, im Besitz von mehreren tausend kinderpornografischen Darstellungen zu sein und Cyberangriffe durchgeführt zu haben, um die Geschädigten zu erpressen. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft mittels Verfügung die erkennungsdienstliche Erfassung und die Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs zur Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers an. Dagegen erhob er Beschwerde am Obergericht, welche jedoch abgewiesen wurde, weshalb er mittels Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht gelang.

«Der Beschwerdeführer beantragt, der Beschluss sei aufzuheben und der Staatsanwaltschaft sei zu untersagen, einen Wangenschleimhautabstrich vorzunehmen und ein DNA-Profil zu erstellen, bzw. eine allenfalls bereits abgenommene DNA-Probe sei zu vernichten und das allenfalls bereits erstellte DNA-Profil zu löschen. Eventualiter sei die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, allenfalls mit der verbindlichen Anweisung, der...

iusNet STR-STPR 26.06.2024

 

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