Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschwerdeführer vor, er habe während dreier Jahre zusammen mit Mittätern Cannabis in die Schweiz eingeführt und damit gehandelt. Das Bundesgericht muss sich diesbezüglich mit dem Anklageprinzip und dessen Grenzen auseinandersetzen. Ob sich daraus auch Auswirkungen auf eine Ersatzforderung ergeben, zeigt der vorliegende Entscheid.