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Parteientschädigung

Das rechtliche Gehör und die Bemessung der Parteientschädigung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Wird eine beschuldigte Person freigesprochen, hat sie Anspruch auf eine Parteientschädigung. Dieser Anspruch muss von Amtes wegen geprüft werden. Gestützt darauf hat die Strafbehörde die Parteien allerdings anzuhören und gegebenenfalls aufzufordern, ihre Ansprüche zu beziffern und zu belegen.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.09.2022

Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Ent­schädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren

Article thématique
Die Frage, wann der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren auferlegt werden können, ist in Art. 432 Abs. 2 i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO geregelt. Das Bundesgericht hat diesen gesetzlichen Rahmen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ergänzt und die Entschädigungspflicht der Privatklägerschaft erweitert; dies allerdings in einer schwankenden Rechtsprechung. Vorliegender Beitrag versucht, diese Entwicklung nachzuzeichnen und zu analysieren.
SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1155

Der Anspruch auf Parteientschädigung bei einer Verfahrenseinstellung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes präjudiziert der Kostenentscheid die Entschädigungsfrage. Bei Auferlegung der Kosten ist grundsätzlich keine Entschädigung auszurichten. Umgekehrt hat die beschuldigte Person Anspruch auf Entschädigung, soweit die Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Wurden in einem Einspracheverfahren angesichts der vollumfänglichen Einstellung des Strafverfahrens die gesamten Verfahrenskosten auf die Staatskasse übernommen, so ist in Anwendung der strafprozessualen Prinzipien grundsätzlich die Zusprechung einer vollen Parteientschädigung sachgerecht.
iusNet STR-STPR 08.01.2021

Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Die Privatklägerschaft, welche einen Antrag auf Entschädigung gestellt hat, ist über den bevorstehenden Abschluss des Verfahrens zu orientieren. Nur dann weiss sie, dass das Strafverfahren vor dem Abschluss steht und sie ihren während der Strafuntersuchung entstandenen Gesamtaufwand für die anwaltliche Rechtsvertretung zu beziffern und zu belegen hat. Es genügt, wenn der Antrag auf Entschädigung "unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschuldigten" im Rahmen der Strafanzeige gestellt wird.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Der Kostenentscheid präjudiziert die Entschädigungsfrage

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Als wichtiger Leitsatz gilt: Der Kostenentscheid präjudiziert die Entschädigungsfrage. Bei Auferlegung der Kosten ist grundsätzlich keine Entschädigung auszurichten. Umgekehrt hat die beschuldigte Person Anspruch auf Entschädigung (z.B. der Anwaltskosten), soweit die Verfahrenskosten von der Staatskasse übernommen werden.
iusNet StrafR-StrafPR 07.06.2019

Rechtsverzögerungen gehen zu Lasten der Staatsanwaltschaft

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Es besteht bis zum Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ein aktuelles Rechtsschutzinteresse an einer Rechtsverzögerungsbeschwerde, weshalb auf eine Beschwerde vollumfänglich einzutreten ist. Im Falle eines Obsiegens, ist der Privatklägerschaft auch eine Parteientschädigung zuzusprechen, gestützt auf Art. 417 StPO. Das Verursacherprinzip gilt auch zu Lasten der Staatsanwaltschaft.
iusNet StrafR-StrafPR 23.04.2019