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Parteientschädigung

Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Ent­schädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren

Article thématique
Die Frage, wann der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren auferlegt werden können, ist in Art. 432 Abs. 2 i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO geregelt. Das Bundesgericht hat diesen gesetzlichen Rahmen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ergänzt und die Entschädigungspflicht der Privatklägerschaft erweitert; dies allerdings in einer schwankenden Rechtsprechung. Vorliegender Beitrag versucht, diese Entwicklung nachzuzeichnen und zu analysieren.
SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1155

Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO räumt der Privatklägerschaft gegenüber der beschuldigten Person einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren ein, wenn sie obsiegt. Die Schaffhauser Behörden haben A. eine solche Entschädigung verweigert.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Der Kostenentscheid präjudiziert die Entschädigungsfrage

Jurisprudence
Strafprozessrecht
In welchen Fällen dürfen trotz einer Verfahrenseinstellung Kosten erhoben und eine Parteientschädigung verweigert werden? Das Bundesgericht frischt ein paar wichtige Grundsätze auf, welche bei der Vorinstanz offenbar in Vergessenheit geraten sind.
iusNet StrafR-StrafPR 07.06.2019

Rechtsverzögerungen gehen zu Lasten der Staatsanwaltschaft

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Obergericht hiess eine Rechtsverzögerungsbeschwerde teilweise gut und stellte fest, dass im Verfahren eine Rechtsverzögerung stattgefunden habe. Im Übrigen trat es auf die Beschwerde nicht ein. Die Gerichtskosten auferlegte es zur Hälfte der Beschwerdeführerin und nahm den Rest auf die Staatskasse. Eine Parteientschädigung sprach es nicht zu. Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Kostenauflage gerechtfertigt war.
iusNet StrafR-StrafPR 23.04.2019