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Der Anspruch auf Parteientschädigung bei einer Verfahrenseinstellung

Der Anspruch auf Parteientschädigung bei einer Verfahrenseinstellung

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Der Anspruch auf Parteientschädigung bei einer Verfahrenseinstellung

Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern vom 23. Juli 2018 wurde A. wegen mangelnder Aufmerksamkeit im Strassenverkehr mit Fr. 200.-- Busse bestraft. Auf seine Einsprache hin stellte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 6. April 2020 die Strafuntersuchung ein und schrieb die Kosten zulasten der Staatskasse ab, sprach A. jedoch keine Parteientschädigung zu. Die gegen die Verweigerung der Parteientschädigung von A. erhobene Beschwerde hiess das Kantonsgericht Luzern teilweise gut und sprach ihm statt der beantragten Anwaltskostenentschädigung von Fr. 1'061.50 für das Einspracheverfahren eine solche von Fr. 750.-- zu. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nahm das Kantonsgericht auf die Staatskasse und sprach A. eine Entschädigung von Fr. 200.-- als Anteil seiner Anwaltskosten zulasten des Staates zu. A. erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte mit dem Antrag, die vorinstanzliche Verfügung hinsichtlich der Parteientschädigung für das Beschwerdeverfahren aufzuheben. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Vorinstanz habe ohne Begründung und trotz seines überwiegenden Obsiegens im Rechtsmittelverfahren die Parteientschädigung auf nur Fr. 200.--...

iusNet STR-STPR 08.01.2021

 

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