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Strassenverkehr

Der Blick aufs Mobiltelefon während der Autofahrt

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Da die Beschwerdeführerin stets eine Hand am Lenkrad hatte und keine Manipulation des Mobiltelefons vornahm, sondern nur ihren Blick ein bis zwei Sekunden auf das Display richtete, sei nicht ersichtlich, inwiefern sie die Bedienung des Fahrzeugs erschwert oder behindert habe. Der Schuldspruch wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln wurde daher aufgehoben und die Vorinstanz stattdessen damit beauftragt, die Anwendung eines Ordnungsbussenverfahrens zu prüfen.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.06.2023

Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht bestätigt den vorinstanzlichen Entscheid, wonach in antizipierter Beweiswürdigung angenommen wurde, dass der Beschwerdeführer einen Schaden an seinem Fahrzeug, der sich über beide Türen zog und den er selbst mittels einer Streifkollision verursacht hatte, unverzüglich bemerkt hatte. Die Meldung der Kollision an die Polizei erfolgte jedoch erst sechs Stunden später, was klar nicht mehr als „unverzüglich“ zu qualifizieren sei.
iusNet StrafR-StrafPR 12.12.2022

Änderung der Verkehrsregeln

Législation
Strassenverkehrsrecht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche. Auf den Autobahnen gilt bei Stau künftig zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, und bei Spurabbauten das Reissverschlussprinzip. Rechtsvorbeifahren wird in wesentlich breiterem Rahmen zulässig sein als bisher. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleibt jedoch verboten und soll neu mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 250 geahndet werden können. Der Bundesrat hat die Änderungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

Bundesrat gibt Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit in die Vernehmlassung

Législation
Strassenverkehrsrecht
Um den Strassenverkehr flüssiger und sicherer zu machen, schlägt der Bundesrat verschiedene neue Massnahmen vor. Dazu gehören unter anderem, auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren zu erlauben, sowie die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Leichte Motorwagen mit Anhänger sollen auf Autobahnen und Autostrassen neu mit Tempo 100 statt 80 unterwegs sein dürfen. Velofahrerinnen und Velofahrer sollen zudem bei entsprechender Signalisierung neu trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die dazu gehörenden Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt.
iusNet STR-STPR 29.11.2018