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Transparenz

Delegation und Transparenz bei der Erstellung eines Gutachtens

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Die Weitergabe der gutachterlichen Kernaufgaben ist ohne Ermächtigung der Strafbehörde nicht zulässig. Das Gespräch mit dem Exploranden ist eine Kernaufgabe der Begutachtung. Sind Hilfspersonen in den Begutachtungsprozess miteingebunden, so ist dies im Gutachten transparent darzulegen.
iusNet STR-STPR 21.09.2018