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Zustellungsdomizil

Die Rückzugsfiktion im Rechtsmittelverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Kann der Berufungs- oder Anschlussberufungskläger von der Rechtsmittelinstanz nicht gültig vorgeladen werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist, gilt die Berufung als zurückgezogen. Dies gilt in den Fällen in denen er persönlich an der Verhandlung teilnehmen muss. Der Berufungskläger trifft diesbezüglich eine Mitwirkungspflicht. Dieser Verzicht verstösst weder gegen die Rechtsweggarantie noch gegen die Garantien der EMRK.
iusNet StrafR-StrafPR 05.08.2022

Die Tücken der rechtsgültigen Zustellung eines Strafbefehls ins Ausland

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass Straferkenntnisse grundsätzlich auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen zu eröffnen sind, wenn keine völkerrechtliche Vereinbarung eine vereinfachte Zustellung zulässt. Erst mit gültiger Zustellung eines Straferkenntnisses, wie beispielsweise eines Strafbefehls, beginnt die Einsprachefrist zu laufen.
iusNet-StrafR-StrafPR 06.07.2021

Fehlerhafte Zustellung einer Vorladung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Wurde ein Zustellungsdomizil bezeichnet, so haben Mitteilungen der Behörden zwingend an diese Adresse zu erfolgen. Zustellungen an eine andere Adresse sind mangelhaft. Auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt kann eine schriftliche Mitteilung an die Zustelladresse nicht ersetzen.
iusNet StrafR-StrafPR 07.06.2019