Fehlerhafte Zustellung einer Vorladung
Fehlerhafte Zustellung einer Vorladung
Fehlerhafte Zustellung einer Vorladung
Der Beschwerdeführer rügt unter anderem, die Vorinstanz habe die Berufungsverhandlung ohne seine Anwesenheit durchgeführt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nachweislich in Indonesien gewesen sei und ein Zustelldomizil in der Schweiz eingerichtet habe.
Mit einem undatierten Schreiben, welches bei der Schweizerischen Botschaft in Indonesien zuhanden der Vorinstanz einging, beantragte der Beschwerdeführer unter anderem, das Berufungsverfahren sei bis auf weiteres zu sistieren und allfällige Termine seien vorsorglich abzuzitieren. Rechtsanwalt E. sei als amtlicher Verteidiger einzusetzen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt E. gelte für das Berufungsverfahren als Zustelldomizil; früher bezeichnete Zustelldomizile würden per sofort erlöschen. Weiter gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er sich selber verteidigen werde, sollte Rechtsanwalt E. nicht als amtlicher Verteidiger eingesetzt werden. Das Kantonsgericht stellte fest, dass ein Fall von notwendiger Verteidigung vorliege. Der amtliche Verteidiger C. wurde daher gebeten, das Mandat weiterzuführen. Die Berufungsverhandlung fand in der Folge in Abwesenheit des Beschwerdeführers statt.
Nach Art. 87 Abs. 1 StPO sind...
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