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Die verspätete Haftanordnung durch das Zwangsmassnahmengericht

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die verspätete Haftanordnung durch das Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht verpasste die 96-Stunden-Frist zur Anordnung von Untersuchungshaft um 70 Minuten, da der Fall an einem Sonntag nicht bearbeitet wurde. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies einer Verletzung des Beschleunigungsgebots gleichkommt und ob die Haft rechtswidrig ist.
iusNet StrafR-StrafPR 11.05.2023

Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?

Das Bundesgericht setzt sich erneut mit dem Vortatenerfordernis des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auseinander. Zudem kommentiert es die Praxis, dass in Haftprüfungsverfahren regelmässig nur einzelne Haftgründe beurteilt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 15.05.2023

Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren

Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, unter welchen Umständen die Parteivorträge anlässlich der Berufungsverhandlung von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abweichen dürfen und welche Rolle der beschuldigten Person dabei in jedem Fall zukommt.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Schriftliches oder mündliches Berufungsverfahren?

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Gericht mit Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren anordnen, danach ins mündliche Verfahren wechseln, um letztlich ohne weitere Mitteilung doch wieder auf schriftlichem Wege entscheiden darf.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Das Bundesgericht verneinte – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – das Vorliegen von Fluchtgefahr. Weitere Haftgründe prüften die Vorinstanzen trotz Geltendmachung durch die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Bundesgericht über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Prüfung sämtlicher vorgebrachter Haftgründe zu entscheiden hatte.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023

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