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Die qualifizierte Wiederholungsgefahr bei Ersttätern

Die qualifizierte Wiederholungsgefahr bei Ersttätern

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die qualifizierte Wiederholungsgefahr bei Ersttätern

Es wird A. vorgeworfen, B. mit einem Messer verletzt zu haben. Beide seien zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen. A. wurde daraufhin wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und es wurde eine Massnahme für junge Erwachsene angeordnet. Gleichzeitig wurde die Sicherheitshaft von A. verlängert. A. erhob Berufung und Beschwerde gegen die beiden Entscheide. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt die umgehende Haftentlassung.

Das Bundesgericht hält fest, dass die Sicherheitshaft von der Vorinstanz wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr angeordnet worden sei. Es hält weiter fest, dass Wiederholungsgefahr drei Elemente verlange. Das Vortatenerfordernis müsse erfüllt sein und schwere Vergehen oder Verbrechen drohen, die Sicherheit anderer müsse erheblich gefährdet sein und die Tatwiederholung müsse aufgrund einer Rückfallprognose ernsthaft zu befürchten sein. Damit das Vortatenerfordernis erfüllt sei, sind gemäss Bundesgericht in der Regel mindestens zwei Vortaten erforderlich, wobei eine einzige gleichartige Vortat unter Umständen schon ausreichend sein könne. Wenn die Risiken untragbar hoch...

iusNet StrafR-StrafPR 11.05.2023

 

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