Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.
Strafantrag mit Generalvollmacht? Begründungspflicht verletzt
Fehlen tatsächliche Feststellungen oder ist die rechtliche Begründung eines angefochtenen Entscheids lückenhaft oder unvollständig oder werden einzelne Tatbestandsmerkmale, die für die Subsumtion unter eine gesetzliche Norm von Bedeutung sind vom Gericht nicht oder nicht genügend abgeklärt, so ist der Entscheid mangelhaft.
Der Bundesanwalt prüfte (erneut), ob der Fall "Würenlingen" bereits verjährt ist, da eine Privatperson ein Wiederaufnahmegesuch stellte. Er würdigte ausführlich alle neuen und alten Akten.
Bundesgericht bestätigt Urteil des Kantonsgerichts
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Das Bundesgericht kann das Vorgehen des Kantonsgerichts zwar nicht vollständig nachvollziehen, jedoch hält der angefochtene Entscheid vor dem Willkürverbot stand. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird daher abgewiesen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt.
Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, ob die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht gegen das Schlechterstellungsverbot verstösst oder ob dies zulässig ist.
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung in Bezug auf die Frage, ob der teilbedingte Vollzug auch einschlägig rückfälligen Tätern gewährt werden kann und falls ja, unter welchen Umständen.
Ab dem 1. Juli 2019 gelten strengere Regeln für die Wiedergutmachung
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Künftig wird der Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger gefasst. Der Täter soll neu lediglich im Bereich der leichteren Kriminalität eine Strafbefreiung erwirken können, indem er das Unrecht beispielsweise mit einer Geldzahlung ausgleicht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Strafrecht auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.
Das Bundesgericht nimmt zur Frage Stellung, ob juristische Personen als Fahrzeughalter für geringfügige Verstösse gegen Verkehrsregeln in die Pflicht genommen werden können.
Die Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der teilbedingten Strafe bei deren Anordnung
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid verdeutlicht das Bundesgericht die entscheidende Bedeutung der Legalprognose für die Anordnung von teilbedingten Strafen. Dabei korrigiert es seine Praxis dahingehend, dass die Auswirkungen der teilbedingten Freiheitsstrafe bei der Beurteilung der Bewährungsaussichten zu berücksichtigen sind.